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Seite angelegt am: 21.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Zeitlicher Zusammenhang zwischen Eheverfehlung und Zerrüttung

Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Ehezerrüttung und der Eheverfehlung ist nicht zwingend erforderlich; es ist durchaus möglich, die Ehe nach außen hin noch einige Zeit aufrecht zu erhalten und erst später die Ehescheidungsklage einzureichen; gerade bei der Zerrüttungskausalität einer Ehevefehlung und des Ursachenzusammenhangs muss die gesamte Geschichte der Ehe, deren Verlauf sowie die Entstehung und Entwicklung der Konflikte betrachtet werden..