Seite angelegt am: 26.05.2016
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Bloße Zerrüttung und Verschuldensscheidung
Der Nachweis der unheilbaren Zerrüttung der Ehe reicht zur Stattgebung des Klagebegehrens bei einer Verschuldensscheidung nach § 49 EheG nicht aus, sondern bedarf es eines Nachweises des Verschuldens des beklagten Ehegatten daran.