Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 26.05.2016 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Bloße Zerrüttung und Verschuldensscheidung

Der Nachweis der unheilbaren Zerrüttung der Ehe reicht zur Stattgebung des Klagebegehrens bei einer Verschuldensscheidung nach § 49 EheG nicht aus, sondern bedarf es eines Nachweises des Verschuldens des beklagten Ehegatten daran.