Seite angelegt am: 27.10.2007
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Letze Bearbeitung:
07.08.2020
Mangelnde Zustimmung zur einvernehmlichen Ehescheidung
Die Verweigerung der Zustimmung zur einvernehmlichen Ehescheidung ist keine Eheverfehlung, weil dies dem Sinn der Ehe widersprechen würde.