Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 27.10.2007 ; Letzte Bearbeitung: 07.08.2020

Mangelnde Zustimmung zur einvernehmlichen Ehescheidung

Die Verweigerung der Zustimmung zur einvernehmlichen Ehescheidung ist keine Eheverfehlung, weil dies dem Sinn der Ehe widersprechen würde.