Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 19.10.2021 ; Letzte Bearbeitung: 25.11.2021

Örtlicher Anwendungsbereich

Die EuUVO ist auf alle nach dem 18.06.2011 eingeleitete Verfahren (mit Ausnahme Dänemarks und - vor dem Brexit - des Vereinigten Königreichs anzuzwenden.