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Seite angelegt am: 05.11.2021 ; Letzte Bearbeitung: 05.11.2021

Aufenthaltswechsel des Unterhaltsberechtigten

Wechselt die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt, so ist zum Zeitpunkt des Aufenthaltswechsels das Recht des Staates des neuen gewöhnlichen Aufenthalts anzuwenden.