Seite angelegt am: 05.11.2021
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Letzte Bearbeitung:
05.11.2021
Aufenthaltswechsel des Unterhaltsberechtigten
Wechselt die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt, so ist zum Zeitpunkt des Aufenthaltswechsels das Recht des Staates des neuen gewöhnlichen Aufenthalts anzuwenden.