Seite angelegt am: 24.11.2015
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Familiengerichtshilfe, Bestellung, Aufträge an, Anfechtbarkeit
Gerichtliche Aufträge an die Familiengerichtshilfe sind verfahrensleitende Beschlüsse und daher erst mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Hauptsache anfechtbar.