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Seite angelegt am: 10.10.2006 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Ferienbesuchsrecht

Immer wieder tauchen Probleme während der Ferien auf. Zum einen laufen regelmäßige Besuchswochenende natürlich weiter, andererseits ist natürlich auch dem obsorgeberechtigten Elternteil ein normaler Urlaub zwei bis vier Wochen zuzugestehen. Keinesfalls fallen aber die Besuchswochenenden in den jeweiligen Ferein automatisch aus.

Praxistipp: Es empfiehlt sich - bei schlechter Kommunikationsbasis zwischen den Eltern - eine ausdrückliche gerichtliche  möglich exakte Regelung auch für die Ferien. Denkbar wäre bei einem Ferienbesuchsrecht von vier Wochen (in den Sommerferien) das Regelbesuchsrecht auszusetzen.