Seite angelegt am: 07.04.2021
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Letzte Bearbeitung:
07.04.2021
Familiengerichtshilfe - nicht zwingend beizuziehen
Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, in jedem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren die Familiengerichtshilfe beizuziehen.