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Seite angelegt am: 07.04.2021 ; Letzte Bearbeitung: 07.04.2021

Familiengerichtshilfe - nicht zwingend beizuziehen

Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, in jedem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren die Familiengerichtshilfe beizuziehen.