Seite angelegt am: 19.10.2006
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Informationsrecht über Zeugnis
Der OGH hat 1998 entschieden, dass es nicht zu den Pflichten des Obsorgeberechtigten zählt, den anderen Elternteil, der nicht die Obsorge hat, durch Übermittlung einer Kopie des Zeugnisses zu informieren.
Siehe aber die neue Rechtslage nach dem KindRÄG 2001:
Der Schulerfolg eines Kindes ist eine wichtige Angelegenheit iSd §178 Abs1 ABGB nF.Bei fehlenden persönlichen Kontakten erweist sich die bloße Übermittlung der Jahres- und Halbjahreszeugnisse - wenn auch im Zusammenhang mit der Übermittlung von aktuellen Fotos der Kinder - an den am weiteren Kontakt interessierten Vater als nicht ausreichend.