Seite angelegt am: 18.11.2014
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Zukunftsbezogene Rechtsgestaltung
Die Kontaktrechtsentscheidung ist als zukunftsbezogene Rechtsgestaltung deshalb nur sachgerecht, wenn sie auf aktueller, bis in die jüngste Gegenwart reichender Tatsachengrundlage beruhen und aufgrund Zukunftsprognose getroffen wird.