Seite angelegt am: 19.11.2014
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Doppelresidenzmodell
Das Doppelresidenzmodell, wonach das Kind etwa die Hälfte der Zeit bei der Mutter, die andere Hälfte beim Vater verbringt, hat auch mit der Reform des KindNamRÄG 2013 keinen Eingang in das Gesetz gefunden. Allerdings bleibt es den Eltern unbenommen, die Betreuung des Kindes einvernehmlich (anders) zu regeln.
Der VfGH hat aber entschieden, dass ungeachtet der gesetzlichen Formulierung die Vereinbarung, aber auch die gerichtliche Festlegung des Doppleresidenzmodells möglich ist.