Seite angelegt am: 19.11.2020
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Letzte Bearbeitung:
19.11.2020
Drogen und Obsorge
Ein Konsum von Drogen kann je nach dessen Art und Ausmaß eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen; er rechtfertigt für sich alleine jeoch nicht einen Obsorgentzug; aus der maßgeblichen Sicht des Kindes ist entscheidend, ob der Konsum eine Vernachlässigung des Kinders zur Folge hatte oder hat bzw ob konkrete Umstände für die Annahme vorliegen, dass eine solche Fehlentwicklung zu erwarten ist, wenn das Kind nicht aus seiner bisherigen Umgebung entfernt wird.