Seite angelegt am: 19.10.2014
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Letzte Bearbeitung:
11.08.2020
Wohnsitzwechsel innerhalb Österreichs
Der bloße Wohnsitzwechsel innerhalb Österreichs reicht für eine Obsorgentziehung nicht aus.
Der bloße Wohnsitzwechsel innerhalb Österreichs reicht für eine Obsorgentziehung nicht aus.