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Seite angelegt am: 29.08.2020 ; Letzte Bearbeitung: 24.07.2022

Familienbonus Plus

In Bezug auf den Unterhalt der vj. Kinder und vj. Kinder ist durch die umfangreiche Judikatur geklärt, dass dieser unterhaltsrechtlich zu neutralisieren ist (allerdings ist die Anrechnung der Familienbeihilfe weggefallen).

Auch beim (Ex-) Ehegattenunterhalt erhöht der Familienbonus Plus nicht die UBGR, bzw. ist aus dieser herauszurechnen.