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Familienbonus Plus und volljährige uhber Kinder

Der Steuergesetzgeber wollte mit der Einführung des Familienbonus Plus die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslast zur Gänze in das Steuerrecht verlagern. Diese gesetzgeberische Intention ist auch hinsichtlich volljähriger Unterhaltsberechtigter zu akzeptieren. Bei der Bemessung deren Unterhalts ist der Familienbonus Plus daher ebenfalls nicht zu berücksichtigen.

Anmerkung: ME macht es sich der OGH zu einfach. Fazit: Für UhPfl bleibt daher (wieder einmal) nur der Weg zum VfGH im Wege der Einkommenssteuerveranlagung.