Familienbonus Plus und volljährige uhber Kinder
Der Steuergesetzgeber wollte mit der Einführung des Familienbonus Plus die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslast zur Gänze in das Steuerrecht verlagern. Diese gesetzgeberische Intention ist auch hinsichtlich volljähriger Unterhaltsberechtigter zu akzeptieren. Bei der Bemessung deren Unterhalts ist der Familienbonus Plus daher ebenfalls nicht zu berücksichtigen.
Anmerkung: ME macht es sich der OGH zu einfach. Fazit: Für UhPfl bleibt daher (wieder einmal) nur der Weg zum VfGH im Wege der Einkommenssteuerveranlagung.
- Fachliteratur
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- Fahrrad kein Naturalunterhalt
- Fahrscheine
- Fahrtgeld
- Fahrtkosten zur Ausübung des Kontaktrechts
- Fahrtkosten des Unterhaltspflichtigen
- Fahrtkosten des (unterhaltsberechtigten) Lehrlings
- Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Fahrtkostenersatz
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- Freikaufsbeträge (vom Militär)
- Freiwillige Zuwendungen - keine Verpflichtung für die Zukunft
- Freiwillige Unterhaltslasten, keine Berücksichtigung
- Freiwillige Zuwendungen an Kinder
- Freiwillige Zuwendungen an Unterhaltspflichtige
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