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Parteisteuer

Da eine Parteisteuer faktisch Voraussetzung für die Funktionsausübung ist, stellt sie einen Abzugsposten von der UBGR dar.

Ist die Bezahlung der Fraktionsabgabe zum Erhalt des Einkommens eines politischen Mandatars notwendig, ist sie von dessen Einkommen bei der Unterhaltsbemessung abzuziehen.