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Pendeln keine Abzugspost

Kosten des Pendelns stellen keine Abzugspost von der UBGR dar.

Anmerkung: In dieser Allgemeinheit ist der Rechtssatz sehr irreführend. Tatsächlich kann der UhPfl für überhöhte Arbeitsplatzfahrtkosten einen Abzug geltend machen.