Skip to main content Skip to page footer

Privatentnahmen und Revisibilität

Nach ständiger Rechtsprechung bilden unter bestimmten Umständen (auch) Privatentnahmen eines selbstständig erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen seine Unterhaltsbemessungsgrundlage. Ob und in welchem Ausmaß sie zu berücksichtigen sind, ist im Allgemeinen aber keine der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof zugängliche erhebliche Rechtsfrage.