Skip to main content Skip to page footer

Pflegeleistungen - Anspruch auf Entgelt

Erbringt ein Angehöriger des Pflegebedürftigen Pflegeleistungen, so hat er zumindest dann, wenn diese Leistungen weit über dasjenige hinausgehen, was üblicherweise in Wahrnehmung einer (hier aus § 94 ABGB abgeleiteten) besonderen Beistandspflicht zu leisten ist, Anspruch auf deren finanzielle Abgeltung.

Die Betreuungspflicht einer Mutter gegenüber ihrem Kind findet dort ihre Grenze, wo das Kind für die über das gewöhnliche Maß hinausgehende Betreuungsbedürfnisse eine öffentlich - rechtliche Zuwendung erhält, die es erlauben würde, wenigstens für gewisse Zeiträume gegen Entgelt eine dritte Pflegeperson zu beschäftigen. Wenn dann statt dieser dritten Person die Mutter selbst die Mehrleistungen erbringt, soll das Entgelt ihr zustehen. Dann aber stellt es ein im Sinne des § 66 EheG anzurechnendes Eigeneinkommen der Mutter dar.

Damit ist der Einwand abgeschnitten, man könne wegen notwendiger Pflege eines Angehörigen selbst kein Einkommen ins Verdienen bringen.