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Psychotherapie

Kosten für eine Psychotherapie sind nicht von der UBGR abziehbar.

Anmerkung: Man muss dazu wohl den konkreten Fall kennen. Üblicherweise sind gesundheitsbedingte Kosten sowohl Sonderbedarf, als auch seitens des Unterhaltspflichtigen abziehbar, allerdings nur soweit keine Deckung von der Krankenkasse besteht.

Die von einem Unterhaltspflichtigen aufgrund einer strafgerichtlichen Weisung iSv § 179a StVG zu tragenden Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung und der psychotherapeutischen bzw medizinischen Behandlung sind bei Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage mindernd zu berücksichtigen.