Gläubiger des Unterhaltsanspruchs
Gläubiger des Unterhaltsanspruchs ist immer das Kind selbst.
Mangels Gegenseitigkeit ist eine Aufrechnung zwischen der Unterhaltspflicht der Mutter für ein vom Vater betreutes Kind und der Unterhaltspflicht des Vaters für ein von der Mutter betreutes Kind nicht möglich.
- Garage
- Gärtner
- Gaskosten
- Gaskosten als Naturalunterhalt
- Gasthausverpflegungskosten
- Geänderte Umstände und Unterhaltsbemessung
- Gebäudeversicherung
- Gebühren
- Gebühren für außergerichtliche Vergleiche
- Gebühren für Vollmacht
- Geburt, Beginn des Unterhaltsanspruches mit
- Geburtstagsgeschenke
- Gefahrenzulage
- Gehaltsauskünfte
- Gehaltsauskünfte - Zeitraum
- Gehaltsnachzahlungen
- Gehaltspfändung für laufenden und rückständigen Unterhalt - Aufteilung
- Gehaltsvorschuss, -raten
- Gehör rechtliches - Verletzung
- Geldaushilfe
- Geldstrafen
- Geldunterhaltsverpflichtung - ausschließliche
- Geldunterhaltsverpflichtung - primäre Pflicht des nicht betreuenden Elternteiles
- Geldunterhaltsverpflichtung - subsidiäre des betreuuenden Elternteils
- Gemeindeabgaben
- Gemeinsame Obsorge (nach Scheidung) und Unterhalt
- Gemeinsamer Haushalt und Geldunterhaltspflicht
- Genehmigungsbedürftigkeit selbst gerichtlich protokollierter Unterhaltsvergleiche betreffend mj. Kinder
- Genossenschaftswohnung
- Gericht - Änderung des zuständigen
- Gerichtsferien
- Gerichtsgebühren im Unterhaltsverfahren
- Gerichtsgebühren und UBGR
- Gerichtskosten
- Gesamtunterhaltsbedarf
- Gesamtbetrag festzulegen, für mehrere Kinder unzulässig
- Geschäftsschulden
- Geschenke an das Kind
- Geschlechtsumwandlung (Aufwendungen und Unterhaltsbemessungsgrundlage)
- Geschützte Werkstätte, Eigeneinkommen in
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Gesellschaftliche Stellung der Eltern
- Gesellschaftsanteile - Erlös aus Veräußerung kein Einkommen
- Gesellschaftsgewinne
- Gesetzliche Grundlage für den Kindesunterhalt
- Gesetzesänderung als wesentliche Umstandsänderung
- GesmbH, Einmann-
- gesundheitsbedingter Mehraufwand
- Gesundheitsversicherung
- Gewerkschaftsbeitrag
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Gewinnanteile
- Gewinnausschüttungen
- Gewinne, nicht entnommene - Rücklagen für
- Gewinnfreibetrag
- Gewinnrücklage
- Gewinnthesaurierungen
- Giftzulage
- GIS Gebühren, Befreiung
- GIS-Gebühren
- Gläubiger des Unterhaltsanspruchs
- Gleichbehandlung der Kinder (aus verschiedenen Beziehungen)
- Gleichheitsgrundsatz zwischen Kind und Unterhaltspflichtigem
- Globalbemessung, nicht mathematische Berechnung des Unterhalts
- GmbH Ausschüttungen
- GmbH, Einmann-GmbH
- GmbH-Gesellschafter und Privatentnahmen
- Grabpflegekosten
- Grabstein
- Gratifikationen
- Großeltern, Leistungen der
- Großeltern, Unterhaltspflicht der
- Großeltern, Unterhaltspflicht der - Familienbeihilfe eines Elternteils
- Großeltern haften nicht für Unterhaltsrückstände des Vaters
- Großjährigkeit und Unterhaltsanspruch
- Grundausbildung, berufliche und Unterhaltsanspruch
- Grunderwerbssteuer
- Grundsteuer
- Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Grundversorgungsgesetze der Länder
- Grundversorgungsgesetze, Leistungen aufgrund
- Gutachtenserörterung - Tragung der Kosten für
- Gutgläubiger Verbrauch
- Gutgläubiger Verbrauch, keiner durch Unterhaltsschuldner
- Gutgläubiger Verbrauch und Unterhaltsherabsetzungsverfahren
- Gymnasium, Übertritt in das - geänderte Umstände