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Großeltern, Unterhaltspflicht der - Familienbeihilfe eines Elternteils

Bezieht ein Elternteil die Familienbeihilfe, ist sie bei Beurteilung der Frage mitzuberücksichtigen, inwieweit die primär unterhaltspflichtigen Eltern nach ihren Kräften zur Leistung des Unterhaltes imstande sind bzw inwieweit, weil dies nicht der Fall ist, die subsidiäre Unterhaltspflicht der Großeltern einzutreten habe.