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Transsexualismus (Aufwendungen und Unterhaltsbemessungsgrundlage)

Gitschthaler, Unterhaltsrecht4, Rz 451

Transsexualismus kommt dann Krankheitswert zu, wenn die innere Spannungzwischen dem körperlichen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit demanderen Geschlecht so ausgeprägt ist, daß nur durch die Beseitigung dieser Spannung schwere Symptome psychischer Krankheiten behoben oder gelindert werden. In diesem Fall mindern Behandlungskosten für psychotherapeutische Behandlungund die Kosten für die Vornahme einer Operation zur äußerenGeschlechtsumwandlung die Unterhaltsbemessungsgrundlage ohne Rücksicht darauf,ob diese Kosten vom gesetzlichen Sozialversicherungsträger ersetzt werden, wenn ein verantwortungsbewusster Elternteil diesen Aufwand getätigt hätte.

Für ein Jahr wurde dem Vater der Abzug von insgesamt € 1.000,00 von der UBGR für die Anschaffung von Frauenkleidung zugebilligt.