Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Repräsentationsausgaben eines Politikers

Ausgaben eines Politikers für Getränke- und Essenseinladungen sowie für Spenden und Sponsoring sind Repräsentationsaufwendungen, die der Förderung des gesellschaftlichen Ansehens des Amtsträgers dienen, aber nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten ausschlagen dürfen. Sie können daher ungeachtet einer allfälligen steuerlichen Absetzbarkeit keine Verminderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage bewirken.