Rückzahlungsklage ohne Änderung des Vortitels möglich
Eine Klage auf Rückzahlung bestimmter Leistungen auf Grund eines rechtskräftigen Unterhaltstitels wegen einer nach Schluss der Verhandlung im Titelprozess eingetretenen wesentlichen Änderung der für die Unterhaltsbemessung relevanten Tatsachen muss als Erfolgsvoraussetzung nicht mit einem Begehren verknüpft sein, nach dem das (teilweise) Erlöschen der im Vorprozess titulierten Unterhaltspflicht ausgesprochen werden soll (OGH 2005/06/24, 1 Ob 56/05z).
Rückforderungsansprüche wegen zuviel bezahlten Unterhalts können nur mit Bereicherungsklage, nicht aber mit Oppositionsklage (Oppositionsantrag) geltend gemacht werden (EF-Slg 67.903).
Rückforderungsansprüche wegen zuviel bezahlten Unterhalts sind im streitigen Verfahren geltend zu machen (EF-Slg 141.528; OGH 2014/06/04, 7 Ob 83/14b; 2013/08/28, 6 Ob 145/13m; EF-Slg 140.027).
- Quad kein Naturalunterhalt
- Quartiergeld
- Quittung
- Radiogebühren
- Radiogebühren, Befreiung
- Rangfolge von Unterhaltspflichten
- Ratenzahlung von Unterhaltsrückstand
- Ratenzahlungen für Vermögensveräußerung
- Rauchfangkehrer
- Räumungsverpflichtung der elterlichen Wohnung
- Rauschgiftsucht
- Rechenfehler, revisibel
- Rechenschaftsverpflichtung, keine des obsorgeberechtigten Elternteils für Unterhaltsverwendung
- Rechnungslegungsanspruch, keiner im Außerstreitverfahren
- Rechnungslegungspflicht, keine des obsorgeberechtigten Elternteils
- Recht, anzuwendendes
- Rechtliches Gehör
- Rechtsänderungen
- Rechtsanwalt, Beauftragung - nicht pflegschaftsgerichtlich genehmigungsbedürftig
- Rechtsanwaltskosten und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Rechtskraft - keine Bindung an Tatsachen
- Rechtskraftfragen in Verfahren betreffend Unterhalt von Kindern:
- Rechtskraftsperre - keine bei früherer Teilgeltendmachung
- Rechtskraftsperre - keine bei unbekannten Tatsachen
- Rechtskraftsperre - früheres Teilbegehren
- Rechtskraftsperre, Zeitpunkt
- Rechtsmissbrauch der Geltendmachung von Unterhalt
- Rechtsmittel
- Rechtsmittel - Bezifferung des Rechtsmittelantrags erforderlich
- Rechtsmittel - notwendige Ausführungen zur Auswirkung der UBGR
- Rechtsmittelfristen, Einbringungstelle etc.
- Rechtsmittel, verspätete
- Rechtsordnung, Wechsel der und geänderte Umstände
- Rechtspfleger, Befangenheit
- Rechtsschutz für Unterhaltsverfahren
- Rechtsschutzversicherung
- Rechtsprechungsänderung als wesentliche Umstandsänderung
- Rechtsweg für Unterhaltsrückforderung
- Rechtswidriger Aufenthalt hindert Unterhaltsberechtigung
- Regelbedarf
- Regelbedarf, Unterhaltsbemessung nur mit ist rechtswidrig
- Regelbedarfssätze
- Regelbedarfsätze, Änderung und geänderte Umstände
- Reifeprüfung
- Reiseaufwandsentschädigung
- Reisegebühren
- Reisekostenentschädigung
- Reisespesenersatz
- Reisezulage
- Rekurs
- Rekursbeantwortung
- Rekursbegehren - nicht zwingend zu beziffern
- Rekursgericht, Entscheidung durch, als Regelfall
- Relationen Unterhalt, Einkommen - Weitergeltung bei geänderten Verhältnissen ?
- Religionsfreiheit und Anspannungsgrundsatz
- Renten
- Rentenzahlungen aus einer Versicherung
- Rentennachzahlungen
- Reparaturkosten als Naturalunterhalt
- Reparaturrücklage
- Repräsentationsspesen
- Repräsentationszulage
- Rezeptgebühren
- Rezeptgebühren - Befreiung
- Revisionsrekurs
- Revisionsrekurs außerordentlicher und Vollstreckbarkeit
- Revisionsrekursbeantwortung
- Revisionsrekurs - Begehren
- Revisionsrekurs und umfangreiche Unterhaltsberechnungen
- Revisionsrekursverfahren - Einzelfallentscheidungen
- Richter, Befangenheit
- Richter, Zuständigkeit
- Richtsätze Ausgleichszulage
- Risikoversicherung
- Rückforderung Unterhalt - Rechtsweg
- Rückforderungsansprüche - Geltendmachung
- Rücklagen
- Rückstellungen
- Rückwirkende Unterhaltsherabsetzung
- Rückwirkende Unterhaltsherabsetzung oder -befreiung und Oppositionsklage
- Rückwirkender Unterhalt (für die Vergangenheit)
- Rückwirkender Unterhalt und aktuelle Leistungsfähigkeit
- Rückwirkender Unterhalt und Anrechnung von Naturalleistungen
- Rückzahlungen
- Rückzahlungsklage ohne Änderung des Vortitels möglich
- Ruhetagszuschläge
- Rundfunkgebühren
- Rundung des Unterhaltes