Rekursbegehren - nicht zwingend zu beziffern
Der von einem Rechtsanwalt verfasste Rekurs enthält vorliegendenfalls kein ziffernmäßiges Begehren. Die Form- und Inhaltserfordernisse an ein Rechtsmittel sind im Außerstreitverfahren allerdings deutlich herabgesetzt und jede Eingabe, auch wenn sie keine Anfechtungsgründe, keine Ausführungen tatsächlicher oder rechtlicher Art, keine Beweissmittel oder Anträge enthält, istt als Rekurs zu behandeln, sofern die Eingabe nur als Rekurs zu erkennen ist. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben, wenngleich es die Rekurswerberin unterlassen hat, ihr Rekursbegehren ziffernmäßig zu konkretisieren., Dies steckt hier zugleich aber auch den Prüfungsumfang ab, weil das einzige Begehren darauf gerichtet ist, "einen Kindesunterhaltsbetrag ohne Anrechnung der Familienbeihilffe zu bezahlen".
- Quad kein Naturalunterhalt
- Quartiergeld
- Quittung
- Radiogebühren
- Radiogebühren, Befreiung
- Rangfolge von Unterhaltspflichten
- Ratenzahlung von Unterhaltsrückstand
- Ratenzahlungen für Vermögensveräußerung
- Rauchfangkehrer
- Räumungsverpflichtung der elterlichen Wohnung
- Rauschgiftsucht
- Rechenfehler, revisibel
- Rechenschaftsverpflichtung, keine des obsorgeberechtigten Elternteils für Unterhaltsverwendung
- Rechnungslegungsanspruch, keiner im Außerstreitverfahren
- Rechnungslegungspflicht, keine des obsorgeberechtigten Elternteils
- Recht, anzuwendendes
- Rechtliches Gehör
- Rechtsänderungen
- Rechtsanwalt, Beauftragung - nicht pflegschaftsgerichtlich genehmigungsbedürftig
- Rechtsanwaltskosten und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Rechtskraft - keine Bindung an Tatsachen
- Rechtskraftfragen in Verfahren betreffend Unterhalt von Kindern:
- Rechtskraftsperre - keine bei früherer Teilgeltendmachung
- Rechtskraftsperre - keine bei unbekannten Tatsachen
- Rechtskraftsperre - früheres Teilbegehren
- Rechtskraftsperre, Zeitpunkt
- Rechtsmissbrauch der Geltendmachung von Unterhalt
- Rechtsmittel
- Rechtsmittel - Bezifferung des Rechtsmittelantrags erforderlich
- Rechtsmittel - notwendige Ausführungen zur Auswirkung der UBGR
- Rechtsmittelfristen, Einbringungstelle etc.
- Rechtsmittel, verspätete
- Rechtsordnung, Wechsel der und geänderte Umstände
- Rechtspfleger, Befangenheit
- Rechtsschutz für Unterhaltsverfahren
- Rechtsschutzversicherung
- Rechtsprechungsänderung als wesentliche Umstandsänderung
- Rechtsweg für Unterhaltsrückforderung
- Rechtswidriger Aufenthalt hindert Unterhaltsberechtigung
- Regelbedarf
- Regelbedarf, Unterhaltsbemessung nur mit ist rechtswidrig
- Regelbedarfssätze
- Regelbedarfsätze, Änderung und geänderte Umstände
- Reifeprüfung
- Reiseaufwandsentschädigung
- Reisegebühren
- Reisekostenentschädigung
- Reisespesenersatz
- Reisezulage
- Rekurs
- Rekursbeantwortung
- Rekursbegehren - nicht zwingend zu beziffern
- Rekursgericht, Entscheidung durch, als Regelfall
- Relationen Unterhalt, Einkommen - Weitergeltung bei geänderten Verhältnissen ?
- Religionsfreiheit und Anspannungsgrundsatz
- Renten
- Rentenversicherungsbeiträge, deutsche
- Rentenzahlungen aus einer Versicherung
- Rentennachzahlungen
- Reparaturkosten als Naturalunterhalt
- Reparaturrücklage
- Repräsentationsspesen
- Repräsentationszulage
- Rezeptgebühren
- Rezeptgebühren - Befreiung
- Revisionsrekurs
- Revisionsrekurs außerordentlicher und Vollstreckbarkeit
- Revisionsrekursbeantwortung
- Revisionsrekurs - Begehren
- Revisionsrekurs und umfangreiche Unterhaltsberechnungen
- Revisionsrekursverfahren - Einzelfallentscheidungen
- Richter, Befangenheit
- Richter, Zuständigkeit
- Richtsätze Ausgleichszulage
- Risikoversicherung
- Rückforderung Unterhalt - Rechtsweg
- Rückforderungsansprüche - Geltendmachung
- Rückkehrverpflichtung für UhPfl aus Ausland, Anspannung auf
- Rücklagen
- Rückstellungen
- Rückwirkende Unterhaltsherabsetzung
- Rückwirkende Unterhaltsherabsetzung oder -befreiung und Oppositionsklage
- Rückwirkender Unterhalt (für die Vergangenheit)
- Rückwirkender Unterhalt und aktuelle Leistungsfähigkeit
- Rückwirkender Unterhalt und Anrechnung von Naturalleistungen
- Rückzahlungen
- Rückzahlungsklage ohne Änderung des Vortitels möglich
- Ruhetagszuschläge
- Rundfunkgebühren
- Rundung des Unterhaltes