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Rückwirkender Unterhalt und aktuelle Leistungsfähigkeit des UhPfl

Auf die aktuelle Leistungsfähigkeit des UhPfl kommt es bei der Bemessung von Unterhalt für die Vergangenheit nicht an. Es ist daher unerheblich, ob die Unterhaltsnachzahlung die derzeitige finanzielle Leistungsfähigkeit des UhPfl übersteigt. Es ist nur zu überprüfen ob für die vergangenen Zeitabschnitte das damalige Einkommen seiner Unterhaltsverpflichtung entsprochen hat.