Rentennachzahlungen
Der Klägerin wurde für den Zeitraum 1. Februar 2007 bis 30.11.2011 (58 Monate) eine Rentennachzahlung von insgesamt 28.000 CHF (damals 23.030,10 EUR) gewährt und im Dezember 2011 ausbezahlt. Die Klägerin hat den Pensionsantrag in der Schweiz erst im Jahr 2011 gestellt, weil ihr bis dahin nicht bewusst war, dass sie einen Pensionsanspruch haben könnte. Auch diese Rentennachzahlung ist bei der Unterhaltsermittlung grundsätzlich als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.
Die Aufteilung solcher einmaliger Zahlungen ist stets nach den Umständen und Lebensverhältnissen angemessen vorzunehmen. Dies gilt auch für die Aufteilung von Entgeltnachzahlungen. Eine Rentennachzahlung ist diesen gleich zu halten und daher nach den konkreten Umständen des Einzelfalls angemessen auf einen längeren Zeitraum aufzuteilen.
- Quad kein Naturalunterhalt
- Quartiergeld
- Quittung
- Radiogebühren
- Radiogebühren, Befreiung
- Rangfolge von Unterhaltspflichten
- Ratenzahlung von Unterhaltsrückstand
- Ratenzahlungen für Vermögensveräußerung
- Rauchfangkehrer
- Räumungsverpflichtung der elterlichen Wohnung
- Rauschgiftsucht
- Rechenfehler, revisibel
- Rechenschaftsverpflichtung, keine des obsorgeberechtigten Elternteils für Unterhaltsverwendung
- Rechnungslegungsanspruch, keiner im Außerstreitverfahren
- Rechnungslegungspflicht, keine des obsorgeberechtigten Elternteils
- Recht, anzuwendendes
- Rechtliches Gehör
- Rechtsänderungen
- Rechtsanwalt, Beauftragung - nicht pflegschaftsgerichtlich genehmigungsbedürftig
- Rechtsanwaltskosten und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Rechtskraft - keine Bindung an Tatsachen
- Rechtskraftfragen in Verfahren betreffend Unterhalt von Kindern:
- Rechtskraftsperre - keine bei früherer Teilgeltendmachung
- Rechtskraftsperre - keine bei unbekannten Tatsachen
- Rechtskraftsperre - früheres Teilbegehren
- Rechtskraftsperre, Zeitpunkt
- Rechtsmissbrauch der Geltendmachung von Unterhalt
- Rechtsmittel
- Rechtsmittel - Bezifferung des Rechtsmittelantrags erforderlich
- Rechtsmittel - notwendige Ausführungen zur Auswirkung der UBGR
- Rechtsmittelfristen, Einbringungstelle etc.
- Rechtsmittel, verspätete
- Rechtsordnung, Wechsel der und geänderte Umstände
- Rechtspfleger, Befangenheit
- Rechtsschutz für Unterhaltsverfahren
- Rechtsschutzversicherung
- Rechtsprechungsänderung als wesentliche Umstandsänderung
- Rechtsweg für Unterhaltsrückforderung
- Rechtswidriger Aufenthalt hindert Unterhaltsberechtigung
- Regelbedarf
- Regelbedarf, Unterhaltsbemessung nur mit ist rechtswidrig
- Regelbedarfssätze
- Regelbedarfsätze, Änderung und geänderte Umstände
- Reifeprüfung
- Reiseaufwandsentschädigung
- Reisegebühren
- Reisekostenentschädigung
- Reisespesenersatz
- Reisezulage
- Rekurs
- Rekursbeantwortung
- Rekursbegehren - nicht zwingend zu beziffern
- Rekursgericht, Entscheidung durch, als Regelfall
- Relationen Unterhalt, Einkommen - Weitergeltung bei geänderten Verhältnissen ?
- Religionsfreiheit und Anspannungsgrundsatz
- Renten
- Rentenzahlungen aus einer Versicherung
- Rentennachzahlungen
- Reparaturkosten als Naturalunterhalt
- Reparaturrücklage
- Repräsentationsspesen
- Repräsentationszulage
- Rezeptgebühren
- Rezeptgebühren - Befreiung
- Revisionsrekurs
- Revisionsrekurs außerordentlicher und Vollstreckbarkeit
- Revisionsrekursbeantwortung
- Revisionsrekurs - Begehren
- Revisionsrekurs und umfangreiche Unterhaltsberechnungen
- Revisionsrekursverfahren - Einzelfallentscheidungen
- Richter, Befangenheit
- Richter, Zuständigkeit
- Richtsätze Ausgleichszulage
- Risikoversicherung
- Rückforderung Unterhalt - Rechtsweg
- Rückforderungsansprüche - Geltendmachung
- Rückkehrverpflichtung für UhPfl aus Ausland, Anspannung auf
- Rücklagen
- Rückstellungen
- Rückwirkende Unterhaltsherabsetzung
- Rückwirkende Unterhaltsherabsetzung oder -befreiung und Oppositionsklage
- Rückwirkender Unterhalt (für die Vergangenheit)
- Rückwirkender Unterhalt und aktuelle Leistungsfähigkeit
- Rückwirkender Unterhalt und Anrechnung von Naturalleistungen
- Rückzahlungen
- Rückzahlungsklage ohne Änderung des Vortitels möglich
- Ruhetagszuschläge
- Rundfunkgebühren
- Rundung des Unterhaltes