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Rangfolge von Unterhaltspflichten

Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber Kindern und von Kindern gegenüber Eltern sind nicht gleichrangig. Daher sind selbst unterhaltsberechtigte Eltern eines Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Unterhalts für dessen Kinder nicht zu berücksichtigen.