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Rechtsschutzversicherung

Prämien für eine Rechtsschutzversicherung sind nicht von der UBGR abziehbar .

Anmerkung: Das kann man durchaus kritisch sehen, vor allem, weil die minderjährigen Kinder mitversichert sind. Es ist unschön wenn der Vater mit solchen sehr sinnvollen Vorsorgemaßnahmen alleine im Regen stehen gelassen wird. Andererseits schützt sich damit der Vater gegen Geltendmachung von Sonderbedarf aus diesem Titel.