Überzahlungen an Unterhalt - Rückforderung / Verfahren
Gegen wen richtet sich der Rückzahlungsanspruch?
Immer gegen den Unterhaltsempfänger, niemals gegen den Vertreter. Der obsorgeberechtigte Elternteil ist grundsätzlich nicht passiv klagslegitimiert für Rückersatzansprüche wegen an die Kinder zuviel bezahlten Unterhalts.
Übersetzt: Eine Klage gegen die Kindesmutter auf Rückzahlung von zu viel bezahltem Unterhalt ist völlig aussichtslos. Es muss immer das Kind geklagt werden, außer es wird ein Schadenersatzanspruch gegen die KM geltend gemacht (siehe unten)
Auf welchem Rechtsweg ist der Anspruch geltend zu machen?
Ein Begehren auf Rückzahlung zuviel gezahlter Unterhaltsbeiträge ist nicht im Außerstreitverfahren, sondern im streitigen Verfahren geltend zu machen, insbesondere auch wenn behauptet wird, dass der Überbezug durch mutwillige Prozessführung verursacht worden sei.
Viele Hürden und Klippen warten auf den, der Überzahlungen an Kindesunterhalt zurückbekommen will. Beachten Sie, dass es praktisch vollkommen unzulässig ist, vom laufenden Unterhalt die Überzahlung abzuziehen (Ausnahme: laufender Unterhalt der über dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt). Wenn daher nicht freiwillig zurückbezahlt wird oder einer Gegenverrechnung zugestimmt wird, bleibt nichts anderes über, als das Kind (!) zu klagen.
Zusätzlich ist das Problem des allfälligen gutgläubigen Verbrauchs des zu viel bezahlten Unterhalts zu berücksichtigen.
Praxistipp: Zu beachten ist, dass in einem streitigen Verfahren Forderungen des Kindes auf erhöhten Unterhalt nicht kompensando (aufrechnungsweise) eingewendet werden können, außer sie sind bereits rechtskräftig festgestellt. Damit kann wenigstens nicht künstlich das Prozesskostenrisiko auf den Unterhaltsrückfordernden verlagert werden.
Schadenersatz gegen den obsorgeberechtigten Elternteil:
Kommt eine Überzahlung aufgrund einer Verletzung der Informationspflicht des obsorgeberechtigten Elternteils zustande, ist dieser schadenersatzpflichtig, und zwar auch neben Ansprüchen gegen das Kind aus dem Titel der Bereicherung. Es muss daher nicht zuerst das Kind geklagt werden.
- Überalimentierung durch Vergleich - pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
- Überalimentation durch Naturalleistungen nicht verrechenbar
- Überalimentierung einzelner Unterhaltsberechtigter
- Überalimentierung frühere und laufender Unter
- Überbezug an Ausgleichszulage und UBGR
- Überlegungs- und Korrekturfrist bei Ausbildung und Studium
- Übersiedlungskosten, existenznotwendige
- Überstunden und Anspannungsgrundsatz
- Überstunden und Gutschrift auf Zeitkonto nach Gehaltsgesetz
- Überstunden und Zeitausgleich
- Überstunden und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Übertragung der Zuständigkeit des Gerichtes
- Überwachung der Vermögensverwaltung
- Überwachung der Verwendung des Unterhaltes
- Überweisungsgebühren
- Überzahlungen an Unterhalt - Rückforderung / Verfahren:
- Überzahlung aus anderen Unterhaltsperioden - keine Gegenverrechnung
- UBGR
- Umsatzbeteiligung
- Umstände geänderte, andere Rechtsordnung
- Umstände geänderte, Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft
- Umstände, fehlende geänderte, Neubemessung trotz
- Umstände, geänderte - ausreichende Auswirkung
- Umstände, geänderte - Überschreiten einer Altersgrenze
- Umstandsänderung, kein automatisches Außerkrafttreten des Titels
- Umstände geänderte, Ausgangsbasis
- Umstände, geänderte - bisher unberücksichtigte Umstände
- Umstände, geänderte - Behauptungs- und Beweislast
- Umstände geänderte - Einkommensänderung
- Umstände geänderte - enttäuschte Einkommenserwartungen
- Umstände geänderte - Einzelfallentscheidung
- Umstände geänderte - Erwerbsunfähigkeit Krankheitsbedingte Wegfall
- Umstände geänderte und Kursänderung ausländischer Währung
- Umstände geänderte und altersbedingte Befürnissteigerung
- Umstände geänderte - Rechtsprechungsänderung
- Umstände geänderte - neue gesetzliche Regelungen
- Umstände geänderte - neue Sachverhaltsgrundlage
- Umstände geänderte - Schuleintritt und Schulwechsel
- Umstände geänderte - Sorgepflicht - Hinzutreten oder Wegfall
- Umstände geänderte - neue Tatsachen
- Umstände geänderte - Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt
- Umstände geänderte - unerwartet lange Arbeitslosigkeit
- Umstände geänderte und Unterhaltsbemessung
- Umstände geänderte, Wegfall der Anspannungsvoraussetzungen
- Umstände geänderte, wesentlich
- Umstände geänderte und Zeitablauf
- Umstände geänderte, Wirksamkeit ab
- Umstandsklausel - Ausgangsbasis
- Umstandsklausel - Erläuterung
- Umstandsklausel und Unterhaltsvereinbarungen
- Umstandsklausel - Verzicht auf bei Unterhaltsvereinbarungen
- Umstandsklausel, Verzicht auf - grundsätzlich nicht sittenwidrig
- Umzug ins Ausland
- Unbekannte Umstände bei der Vorentscheidung und Neubemessung
- Unbestimmten und bestimmten Unterhaltsantrag kombinieren
- Unbestimmter Unterhaltsantrag (§ 9 AußStrG)
- Unbestimmter Unterhaltsantrag und JWT
- Unbestimmter Unterhaltsantr - Zurückweisung neuer Antrag
- Unbestimmter Unterhaltsherabsetzungsantrag
- Unfallrente
- Unfallversicherung
- Unfallversicherung als Naturalunterhalt
- Ungewidmete Unterhaltszahlungen für mehrere Unterhaltsber
- UNIDO - keine Auskunftspflicht
- Unmittelbarkeitsgrundsatz in Unterhaltsverfahren
- Unpfändbarkeit und UBGR
- unrichtige Angaben über Einkommen, nachträgliche Unterhaltserhöhung
- Unterbrechung des Verfahrens
- Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung aufgrund einer strafgerichtlichen Weisung
- Unterhalt - einheitlicher Anspruch
- Unterhalt - einstweiliger, Index
- Unterhalt steht monatlich voll zu, keine Durchschnittsrechnung
- Unterhalt umfasst
- Unterhalt vorläufiger
- Unterhaltsabfindung für konkurrierende Unterhaltspflicht, Berücksichtigung
- Unterhaltsabsetzbetrag und Unterhaltsbemessung
- Unterhaltsänderung - keine bei unmaßgeblicher Veränderung
- Unterhaltsanspruch, Beginn
- Unterhaltsanspruch eigener, als Teil der Bemessungsgrundlage
- Unterhaltsanspruch des Kindes ist vermögensrechtlicher Natur
- Unterhaltsbedarf, Gesamtunterhaltsbedarf des vollährigen Kindes
- Unterhaltsbefreiungsantrag umfasst Unterhaltsherabsetzungsantrag
- Unterhaltsbemessung nur mit Regelbedarf gesetzwidrig
- Unterhaltsbemessung und Einbringlichkeit
- Unterhaltsbemessungsgrundlage - Selbständige
- Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Unterhaltsbemessungsgrundlage, Beobachtungszeitraum
- Unterhaltsbemessungsgrundlage, mathematische Herleitung nicht unbedingt notwendig
- Unterhaltsbemessungsgrundlage und steuerpflichtiges Einkommen
- Unterhaltsempfänge, eigene
- Unterhaltserhöhung - Beschlussfassung
- Unterhaltserhöhung nach einvernehmlicher Beschlussfassung über Unterhaltsfestsetzung
- Unterhaltsexekution vollzogene - kein Oppositionsbegehren
- Unterhaltsexistenzminimum, aktuelles
- Unterhaltsfestsetzung durch Jugendamt ?
- Unterhaltsflucht - Anspannung auf bisheriges Einkommen
- Unterhaltsgewährung, entwürdigende
- Unterhaltsherabsetzung, Behauptungs- und Beweislast
- Unterhaltsherabsetzung, kein neuer Leistungsbefehl
- Unterhaltsherabsetzung mit Oppositionsverfahren
- Unterhaltsherabsetzung - Rechtskraftsperre
- Unterhaltsherabsetzung - rückwirkende
- Unterhaltsherabsetzung - Vorgangsweise
- Unterhaltsherabsetzung - Wirksamkeit ab
- Unterhaltsherabsetzungsantrag - unbestimmter
- Unterhaltsleistungen, gemischte
- Unterhaltspflichtiger hat keinen Anspruch auf Schaffung eines Titels
- Unterhaltspflichtverletzung als Strafdelikt
- Unterhaltsreduktion durch (überdurchschnittliches) Besuchsrecht
- Unterhaltsregress durch Scheinvater und Abstammung
- Unterhaltsrückforderung - Rechtsweg
- Unterhaltsrückforderung - Verjährungsfrist
- Unterhaltsrückstand im Beschluss
- Unterhaltsrückstände
- Unterhaltsrückstände und Insolvenzverfahren
- Unterhaltsschutzgesetz, Ansprüche nach dem
- Unterhaltsstatut
- Unterhaltsstopp
- Unterhaltstitel, verschiedene
- Unterhaltsvereinbarungen, außergerichtliche
- Unterhaltsvereinbarungen betreffend mj. Kinder
- Unterhaltsvergleich vor dem JWT
- Unterhaltsverletzung als Voraussetzung für gerichtliche Festsetzung
- Unterhaltsverletzung bei Naturalunterhaltsverpflichtung
- Unterhaltsverzicht und Ausgleichszulage
- Unterhaltsverzicht volljähriger Kinder
- Unterhaltsvorauszahlungen
- Unterhaltsvorschuss (Gesetz)
- Unterhaltsvorschüsse
- Unterhaltszahlungen
- Unterhaltszahlungen, einstweilige
- Unterlassung der Äußerung nach § 17 AußStrG
- Unternehmer, erfolgloser und Anspannung
- Unternehmensgründung des Unterhaltsberechtigten
- Unternehmensgründung des Unterhaltspflichtigen
- Unterstützung außerordentliche, nach Schülerbeihilfengesetz
- Unterstützung, freiwillige durch Verwandte
- Untersuchungsgrundsatz, Amtswegigkeit des Verfahrens
- Untersuchungsgrundsatz und Beweislast
- Untersuchungsgrundsatz, grundsätzlich im Außerstreitverfahren
- unzureichendes Einkommen - anteilige Kürzung
- Urkunden - keine Vorlage - Sanktionen
- Urlaubsabfindung
- Urlaubsentschädigung
- Urlaubsgeld und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Urlaubsgeld - korrekte Berücksichtigung
- Urlaubskosten
- Urlaubskosten als Naturalunterhalt
- Urlaubsvertretungsgeld des Hausbesorgers
- Urlaubszuschüsse