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Altersgrenze - Überschreitung

An sich judiziert die Judikatur relativ schematisch nach den Altersgrenzen der Regelbedarfstabellen.

Allerdings wird immer wieder betont, dass das "bloße Überschreiten der Altersgrenze" keine geänderte Umstände bedingen würde, die zu einer Neubemessung des Unterhaltes führen müssten.
Der Alterssprung für sich alleine ist kein Grund für die Änderung des Unterhalts. Erstreckt sich allerdings die Unterhaltsbemessung über einen längeren Zeitraum ist auf den Alterssprung Bedacht zu nehmen.