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Keine Altersgrenze für die Unterhaltsberechtigung

 Entgegen fast nicht ausrottbaren Gerüchten gibt es keinerlei bestimmte Altersgrenze für die Unterhaltsberechtigung bei Kindern.

Die Begrenzung liegt bei der Selbsterhaltungsfähigkeit, allenfalls bei der fingierten Selbsterhaltungsfähigkeit.

Selbsterhaltungsfähig könnte auch ein minderjähriges Kind sein, dass über ausreichend Einkünfte verfügt. Bei fehlendem Einkommen und Behinderung, Erkrankung oder dauernder Erwerbsunfähigkeit kann aber auch eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung gegeben sein.

Auch die oft vermutete Grenze mit 26 - 28J existiert nicht. Bei Studium gilt in der Regel, dass bei durchschnittlichem Studienerfolg die Unterhaltspflicht weiterbesteht.