Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anspannungsgrundsatz und familiäres Entgegenkommen

Bei der Prüfung, ob berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen, können auch wirtschaftsfremde Erwägungen Berücksichtigung finden, etwa wenn sie von einer moralischen Verpflichtung getragen sind. Darin liegen systemimmanente Schranken des Anspannungsgrundsatzes. Unter Umständen kann daher von einer Anspannung abgesehen werden - gegenständlch Verzicht auf Mieterlöse vom eigenen Sohn.