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Anspannungsgrundsatz und Beschäftigungsverbot

Für den Zeitraum des Beschäftigungsverbots nach der Geburt eines Kindes findet der Anspannungsgrundsatz keine Anwendung, weil eine Erwerbstätigkeit ausgeschlossen ist.

Danach ist die fiktive Selbsterhaltungsfähigkeit jedenfalls  bis zum ersten Geburtstag des Kindes zu verneinen. Nach der gesetzlichen Wertung des KBGG wird die Eigenbetreuung eines Kindes für die Dauer von 12 Monaten gefördert.

Ob und inwieweit nach dieser Zeit auf die weitere Dauer des Kinderbetreuungsgeldbezugs und auf die Möglichkeit der Fremdbetreuung des KIndes Bedacht zu nehmen ist, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Auch wenn man im Regelfall davon ausgehen können wird, dass eine Versorgung von Kleinkindern durch Dritte bis zum Alter von 3 Jahren einer Mutter weder möglich noch zumutbar ist, kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass eine zumindest stundenweise Fremdbetreuung, sei es in einer Kindertagesstätte bzw einer ähnlichen Einrichtung , sei es durch Vrewandte, im Einzelfall nicht doch möglich wäre.