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Anspannungsgrundsatz und Vermögensverschiebungen

Die Anwendung des Anspannungsgrundsatzes richtet sich jeweils nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls, wobei es vor allem darauf ankommt, wie ein pflichtbewusster Unterhaltsschuldner unter den gegebenen Umständen die ihm zur Erzielung von Einkommen zur Verfügung stehenden Mittel an Arbeitskraft und Vermögen vernünftigerweise einsetzen würde. Das Berufungsgericht hat diesen Grundsatz auf die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls angewendet und ist in unbedenklicher Argumentation zum Ergebnis gekommen, der Beklagte wäre aus unterhaltsrechtlicher Sicht gehalten gewesen, von einer Vermögensübergabe an den Sohn Abstand zu nehmen und Erträgnisse aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, um auch den angemessenen Unterhalt der Klägerin sicherzustellen.