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Unterhaltsabfindung - Berücksichtigung bei restlichen Unterhaltspflichten:

Konkurrierende Sorgepflichten sind auch dann zu berücksichtigen, wenn eine Unterhaltspflicht pauschal abgegolten wird. In diesem Fall ist der Abfindungsbetrag auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen; für diesen Zeitraum sind die anderen Unterhaltsansprüche entsprechend zu mindern.