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Anspannungsgrundsatz und Vorstrafen

Eine Anspannung des Unterhaltspflichtigen ohne Bedachtnahme auf seine Vorstrafen und Haftaufenthalte ist nicht zulässig. Eine Neigung des Vaters zu strafbaren Handlungen ist vom Kind ebenso hinzunehmen, wie dessen Fähigkeit oder Unfähigkeit ein Einkommen zu erzielen.