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Parameter für die Anspannung

Für eine etwaige Anspannung ist die potentielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen maßgeblich, wobei von seinen konkreten Lebensverhältnissen auszugehen ist, mit denen das erzielbare Einkommen in Einklang stehen muss. Dieses Einkommen ist an einer den subjektiven Fähigkeiten und der objektiven Arbeitsmarktlage entsprechenden (zumutbaren) Erwerbstätigkeit zu messen.

Subjektive Fähigkeiten und Zumutbarkeit werden im Wesentlichen durch Alter, berufliche Ausbildung, körperliche und geistige Verfassung sowie familiäre Belastung bestimmt. Maßstab ist stets das Verhalten eines pflichtgemäßen rechtschaffenen Familienvaters.

Relevant ist daher

in welchen Sparten der UhPfl bisher tätig war
die für die Arbeitsplatzsuche relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten
schulische Ausbildung
berufliche Ausbildung
bisherige Berufstätigkeiten
welche Berufstätigkeit mit welchem Einkommen dem UhPfl nunmehr offen steht