Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anspannungsgrundsatz und Vermögenserträgnisse

Der  Anspannungsgrundsatz gilt auch für die unterhaltsrechtliche Nutzbarmachung der Vermögenslage, dh für die Erzielung von Vermögenserträgnissen und die Verwendung des Vermögensstamms. Sorgfaltswidrig versäumte Erträgnisse sind daher in die UBGR einzurechnen.