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Anspannung auf Ganztagsarbeit

Bei fehlenden Obsorgepflichten ist der Elternteil auf eine Ganztagsarbeit anzuspannen, auf wenn das Obsorgeverfahren noch nicht abgeschlossen ist und der andere Elternteil nur vorläufig die Obsorge alleine oder den hauptsächlichen Aufenthalt hat.


Zuletzt bearbeitet am 09.03.2020