Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anspannungsgrundsatz und Lehre

Ein volljähriger Untehraltspflichtiger, der eine Lehre beginnt / beginnen will ist auf eine Hilfsarbeitertätigkeit anzuspannen. Eine Anlaufpahse ist nicht zuzubilligen, wiel dies dem Unterhaltsberechtigten nicht zumutbar ist (EF-Slg 163.464).