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Anspannung und Firmenanteile

Die unentgeltliche Übertragung von Firmenanteilen kurze Zeit nach Zustellung der Unterhaltsklage an einen Sohn ist ein Indiz dafür, dass der Unterhaltspflichtige sein Einkommen aus der Gesellschaft im Hinblick auf seine Unterhaltspflichten verringern wollte. Es stellt jedenfalls keine grobe Fehlbeurteilung dar, wenn das Berufungsgericht im Hinblick auf diese Gegebenheiten davon ausging, dass ein pflichtbewusster Unterhaltspflichtiger bei gleicher Sachlage eine zur Einschränkung seiner Unterhaltspflicht führende Abtretung der Geschäftsanteile nicht vorgenommen hätte, sodass die Voraussetzungen für eine Anspannung gegeben sind.