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Anspannung nicht nur auf Deckung des Regelbedarfs

Jedes Kind hat das Recht, daß seine Bedürfnisse gemäß den Lebensverhältnissen der Eltern angemessen gedeckt werden. Wird unter Anwendung der Anspannungstheorie nicht das reale, sondern ein fiktives Einkommen der Bemessung zugrundegelegt, ist der Unterhaltsanspruch des Kindes nicht mit dem statistisch erhobenen Durchschnittsbedarf zu begrenzen.

Siehe die andere Judikatur:

Die Anwendung der Anspannungstheorie ist in der Regel in zweifacher Weise begrenzt: Zum einen ist im allgemeinen nicht über den Durchschnittsbedarf hinaus anzuspannen, zum anderen ist nur auf das in einem dem Unterhaltspflichtigen zumutbaren Beruf erzielbare Durchschnittseinkommen anzuspannen.