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Anspannungsgrundsatz und Arbeitsplatzverlust

Bei einem Arbeitsplatzverlust kommt eine Anspannung auf das bisherige Einkommen nur statt, wenn der Unterhaltspflichtige den Arbeitsplatzverlust geradezu in Schädigungsabsicht herbeigeführt hat.#

Der mit dem typischen Fall des Arbeitsplatzverlustes des Unterhaltspflichtigen verbundene Einkommensentfall löst aber auch bei verschuldetem Arbeitsplatzverlust in der Regel nur die Obliegenheit aus, alle nach den konkreten persönlichen und den Arbeitsmarktverhältnissen entsprechenden sinnvollen Anstrengungen zu unternehmen, wieder einen Arbeitsplatz mit entsprechenden Verdienstmöglichkeiten zu finden .

Daher ist auch bei selbst verschuldetem Arbeitsplatzverlust nicht automatisch davon auszugehen, dass dem Unterhaltspflichtigen weiterhin das verlorene Einkommen zur Verfügung stünde.