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Anspannung auf bisheriges Einkommen

Eine Anspannung auf das bisherige Einkommen greift nur, wenn der Unterhaltsschuldner den Arbeitsplatzverlust in Schädigungsabsicht herbeigeführt hat.

Eine Anspannung auf das bisherige Einkommen auch , wenn der Unterhaltsschuldner den Arbeitsplatzverlust in Schädigungsabsicht herbeigeführt hat.