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Neubemessung wegen altersbedingter Erhöhung der Bedürfnisse des Kindes

Neubemessung wegen altersbedingter Erhöhung der Bedürfnisse des Kindes.

Anmerkung: in dieser Allgemeinheit ist dieser Rechtssatz irreführend. Wenn kein Sprung im Rahmen der judizierten Altersklassen vorliegt und der Prozentsatz ausgereizt ist, und auch keine wesentliche Einkommenserhöhung vorliegt, gibt es keine Erhöhung