Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anspannungsgrundsatz und einvernehmliche Auflösung bei älteren Dienstnehmern

Der OGH lehnt es ausdrücklich ab, den (älteren) Dienstnehmers, der dem Drängen des Dienstgebers auf einvernehmliche Auflösung eines gut bezahlten Beschäftigungsverhältnisses nachgibt, auf sein bisheriges Einkommen anzuspannen bzw. ihn zu zwingen ein Verfahren zur Anfechtung der Kündigung als sozialwidrig zu führen.