Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anspannungsgrundsatz und konkrete Verdienstmöglichkeiten

Der Einwand des Unterhaltsschuldners, dass kein konkreter Mieter (im Fall einer Anspannung auf eine Vermietung) bzw. kein konkreter Dienstgeber (im Fall einer Anspannung auf eine Erwerbstätigkeit) ist nicht zielführend, wenn es an ausreichenden Benmühungen um eine Vermietung bzw. um eine Arbeisstelle fehlt.