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Anspannungsgrundsatz und Verzicht auf Einkommen

Ist der Verzicht auf die Erzielung eines Einkommens bzw Erlangung einer Einkommensquelle nach den Verhältnissen des Einzelfalls aus (besonders) berücksichtigungswürdigen Gründen gerechtfertigt, kommt der Anspannungsgrunddsatz nicht zum Tragen.